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Stand: 24.01.2011

MINICAR-CLUB Bergstadt Lüdenscheid e.V.

Elektro-Modellrennsport

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt Vorort durch Eintrag in den Computer der Rennleitung, und die Entrichtung
des Nenngeldes (von  € 2,00 bei Jugendlichen und  € 3,00 bei Erwachsenen) beim Kassierer.
Diese Vorgänge sind zwischen 11.00 Uhr und 11.30 Uhr am Renntag zu erledigen.

Startberechtigt sind nur Mitglieder, die ihren Vereinsbeitrag und
gegebenenfalls das Arbeitsentgeld bezahlt haben.

Nichtmitglieder des Vereins sind, gegen eine Startgebühr von € 8,- je gefahrene Klasse,
in allen Klassen startberechtigt. Der Start dieser Teilnehmer erfolgt ausserhalb der Vereinswertung.
 Tritt ein Gastfahrer in den Verein ein, nimmt er erst ab dem Eintrittsdatum an der Vereinswertung teil.

Bei Rennveranstaltungen auf angemieteten Strecken ist pro Teilnehmer eine Beteiligung
von € 5,- zu entrichten.

Jeder Teilnehmer hat eine Ausweichfrequenz zu nennen, die mindestens 2 Kanäle
von der Ersten entfernt liegt. Dieses entfällt, wenn der Teilnehmer mit 2,4 GHz fährt.

Jeder Fahrer kann sich über Dritte anmelden, die bei der Anmeldung das Nenngeld
entrichten und die benötigten Frequenzen nennen.

Zur Durchführung und Wertung einer Rennklasse müssen min. 3 Teilnehmer zum Vorlauf
gemeldet sein, bevor diese Klasse überhaupt gestartet werden kann.
Alle Teilnehmer der betreffenden Klasse müssen beim Vorlauf
mindestens eine gezeitete Runde fahren.

Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung,
nicht aber bei deren Abbruch zurückerstattet.

Soll das Rennen aus irgendwelchen Gründen auf den Ausweichtermin verschoben werden,
so entscheiden die an der Strecke anwesenden Fahrer über die Verschiebung oder
Durchführung des Rennens. Die Rennleitung hat aber trotzdem das letzte Wort.

Der erste Vorlauf wird gestartet, wenn alle Vorbereitungen abgeschlossen sind.
Im Normalfall ist der Start des ersten Vorlaufes um 12.00 Uhr

 

Training - Vorläufe - Finalläufe:

An Renntagen kann die Rennstrecke bis zum Beginn des ersten Vorlaufes zu Übungs- und Abstimmungsfahrten genutzt werden. Hierbei haben Rennteilnehmer absoluten Vorrang.

Während des Trainings und des Rennens dürfen sich nur aktive Fahrer
auf dem Fahrerstand aufhalten.

Passive Fahrer und Helfer bleiben während des Trainings und des Rennens
ausserhalb der Rennstrecke.

Die Teilnehmerlisten für die einzelnen Gruppen werden öffentlich ausgehängt.

Jeder Fahrer muss sich nach Erscheinen der ersten Starterliste davon überzeugen,
dass die bei der Anmeldung angegebenen Daten mit dem Ausdruck übereinstimmen.
Wird ein Fehler von einem Teilnehmer entdeckt, so hat er sich umgehend
bei der Rennleitung zu melden.

Die in jeder Klasse vom Computer zugeteilten Frequenzen können der ausliegenden Liste
entnommen werden. Die in der Liste angegebenen Frequenzen sind verbindlich.

Bei Benutzen einer nicht angemeldeten Frequenz, die Störungen verursacht,
wird das Fahrzeug von der Strecke genommen und darf erst wieder starten,
wenn die richtige Frequenz eingebaut ist.

Die Vorläufe beginnen mit Einzelstart, durch Aufruf der einzelnen Teilnehmer.

 

Bei den Finalläufen gilt das Kommando:

"Achtung Fahrer - Achtung Helfer - innerhalb der nächsten 10 Sekunden - Start!"

Klar erkennbare Fehlstarts und rüpelhafte Fahrweise werden durch den Rennleiter
mit einer 5 Sekunden "Stop and Go-Strafe" geahndet. 
Diese muß innerhalb der nächsten 3 Runden nach Aussprache der Strafe
in der Boxengasse abgestanden werden.

Fahrzeuge, die einen Defekt haben und den Rennablauf stören, müssen
von den Streckenposten von der Rennstrecke entfernt werden und dürfen
erst weiterfahren, wenn der Defekt behoben wurde.

Deutlich schnellere Fahrzeuge sind vorbeizulassen.

  • Nach den Vor- oder Finalläufen hat jeder Fahrer,
    oder eine von ihm delegierte Person,
    die Aufgabe eines Streckenpostens zu übernehmen.
  • Bei Versäumen der Streckenpostenpflicht wird der vorausgegangene Lauf nicht gewertet.
  • Jeder Fahrer verpflichtet sich auch außer der Reihe die
    Aufgabe eines Streckenpostens zu übernehmen.
  • Ein Renntag besteht aus einem Vor- und drei Finalläufen der einzelnen Klassen.

Bei mehr als 10 Startern erfolgt die Einteilung der Teilnehmer in gleich große Gruppen.

Die Gruppeneinteilung für das erste Finale erfolgt nach den im Vorlauf gefahrenen Zeiten. Hierbei werden zuerst die gefahrenen Runden als Wertungskriterium herangezogen. Sollten mehrere
Fahrer die gleiche Rundenzahl haben, gilt die Zeit als zweites Kriterium.

Sollten mehr als 10 Fahrer einer Klasse das Finale erreichen, so erfolgt die Einteilung in Gruppen.
Jeder Finallauf erhält dann gleich viele Fahrer. Bei nicht teilbarer Anzahl erhalten die vorigen
Finale einen Fahrer mehr.

Für die Finale werden Punkte nach der DMC-Punktetabelle vergeben.
Die Platzierung richtet sich nach dem absoluten Ergebnis in jedem Finallauf,
unabhängig davon in welcher Gruppe gefahren wurde.

Für die Meisterschaft wird nur das Gesamtergebnisse des Renntages gewertet.

Die Meisterschaftssaison besteht aus 9 Rennveranstaltungen, also 27 Wertungsläufen.
An jedem Renntag werden die besten zwei Läufe von drei gewertet.
Es gibt nur ein Gesamtergebnis pro Renntag. Von diesen werden die 7 besten Ergebnisse
zur Ermittlung des Vereins- und Klassenmeisters herangezogen.
Bei Punktgleichheit entscheiden die meisten Siege, zweiten Plätze usw.
Bei Mehrfachstartern wird nur die Klasse mit der höchsten Punktzahl gewertet.

Damit in einer Klasse ein Meistertitel vergeben werden kann, muss diese mindestens
an vier Renntagen stattgefunden haben.

Alle Vorläufe dauern 5 Minuten.

Die Fahrzeit der Rennen in den einzelnen Klassen ist dem Klassenreglement zu entnehmen.

Zwischen zwei Läufen einer Klasse liegt mindestens eine Stunde.

Die Ausgabe der Transponder für den nächsten Lauf beginnt direkt nach dem Start des vorherigen Laufs.

Die Fahrzeuge sind nach jedem Lauf unmittelbar und unaufgefordert bei der technischen Abnahme abzugeben. Sollten hierbei Regelwidrigkeiten festgestellt werden, so wird dem Fahrer die Wertung
für den vorangegangenen Lauf  aberkannt.

Die Rennleitung kann jederzeit eine Senderabgabe anordnen.

Anweisungen der Rennleitung sind unbedingt zu befolgen.

Proteste sind schriftlich und formlos bei der Rennleitung vorzulegen. 
Der Protest muß spätestens bis zum nächsten Start der entsprechenden Klasse,
beim letzten Lauf bis zum Ende des Renntages, eingereicht werden.
Die Protestgebühr von 10 € ist in bar dem Protest beizufügen.

Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Schwerwiegende Verstöße gegen das Reglement, wie Manipulationen an den Motoren,
Verwendung nicht zugelassener Motoren oder Verwendung größerer Übersetzungen,
wird mit der Streichung der drei besten Ergebnisse in der Endwertung der Saison geahndet.

 

Allgemeine technische Bestimmungen:

Es dürfen nur 6 Zellen mit einer Nennspannung von insgesamt 7.2 Volt oder LiPo’s mit einer Nennspannung von 7.4 Volt benutzt werden.

Die einzelnen Zellen (NiCd/NiMh) müssen der Größe SUB - C entsprechen.
Der LiPo Akku muss der Größe eines 6 Zellen SUB-C Akkus entsprechen.

Ladeanweisung:
Sollte bei Euren Akkus keine Ladeanweisung beigefügt sein, gilt nach Angaben
des EFRA Offiziellen Paul Worsley folgende Regeln für NiMh-Akkus:

    1. Alle Zellen sind auf einem Einzelentlader zu entladen (Equalizer). Sollte ein Zelle bereits komplett
       entladen sein (0 V, LED leuchtet nicht), so ist das ganze Pack aus dem Equalizer zu nehmen und
       muss etwas angeladen werden (ca. 5min), damit die Zelle wieder Strom hat. Danach das Pack
       wieder auf den Equalizer legen.

     

    2. Die Ladestromangabe des Herstellers beachten. Diese niemals übersteigen. Im Zweifelsfalle ist
       mit 1C zu laden (z. B. 4200 mAH Akku = 4,2 A Ladestrom).

    3. Den Ladeanweisungen des Selektieres ist nicht Folge zu leisten, wenn er Ladeströme > 1C angibt.

    4. Eine maximale Delta-Peak-Einstellung von 3 mV pro Zelle verwenden (6 Zellen-Akku = 0,018 V).

    5. Nach dem Ladevorgang nicht „nachdrücken“.

    6. Als weitere Sicherheit ist eine Temperaturabschaltung von max. 42°C zu wählen.
       Es ist immer an der heißesten Zelle zu messen (in der Regel eine der mittleren).
       Bei sehr kalter Umgebungstemperatur ist die Temperatur auf 35°C zu begrenzen.

    7. Bevor die Zellen ein weiteres Mal geladen werden müssen diese völlig abgekühlt sein.
       Es ist zu beachten, dass die Zellen im Inneren langsamer abkühlen als am Außengehäuse.
       Die Zellen nicht in Wasser abkühlen; im Notfall sind diese mit einem feuchten Tuch zu kühlen.

Die Akkus dürfen nach dem gestarteten Lauf nicht gewechselt werden. 

Jedes Fahrzeug muß sich im einwandfreien Zustand befinden und darf keine Gefährdung für Streckenposten oder Zuschauer darstellen.

Das Mindestgewicht, sofern angegeben, darf nicht unterschritten werden
( gemessen mit Transponder! ).

Bei der Gewichtsbestimmung ist die Vereinswaage maßgeblich.

Alle weiteren technischen Bestimmung sind den Klassenreglements zu entnehmen.

     

 

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